Gemäß Rundschreiben des Oberkirchenrates vom 20. März 2020 sind öffentliche Gottesdienste unter vorgeschriebenen Hygieneregeln wieder möglich.
IIn unserer großen Stadtkirche lassen sich die aktuell gebotenen Hygieneregeln gut einhalten. Der Stadtkirchengemeinderat hat nach den landeskirchlichen Vorgaben ein Infektionsschutzkonzept erstellt. Der Innenraum der Kirche ist so gestaltet, dass Plätze markiert sind, die einen Abstand von 2 Metern zur nächsten Person einhalten. Blumen und Kerzen stehen in den Zwischenräumen. Insgesamt gibt es Platz für 140 Personen. Die Kirche ist gut gelüftet, die Empore bleibt geschlossen. Ein Desinfektionsständer steht bereit. Der Gottesdienst soll nicht länger als 35 Minuten dauern. Gemeinsam singen dürfen wir leider nicht. Aber solange es zu unserem Schutz dient, ist das eine Selbstverständlichkeit. Ein Mundschutz in der Kirche wird empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Evang. Kirchenpflege Schorndorf, Schlichtener Str. 21
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Die Evangelische Stadtkirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den kirchengemeinderat, der wiederum durch die 1. Vorsitzende Pfarrerin Dorothee Eisrich oder den 2. Vorsitzenden Dieter Feser.Inhaltlich verantwortlich nach §5 Telemediengesetz (TMG) und §55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RSTtV): Geschäftsführende Pfarrerin Dorothee Eisrich. [Haftungsausschluss ] [Datenschutzerklärung]